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Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.

Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.

Die amtliche Schadstoffplakette

Gesundheitsgefahren durch Feinstaub

Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen kann.

Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.

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Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.

Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.

Gesetzliche Regelungen

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.


Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen. Aus der nebenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält.
Zum Vergrößern klicken Sie auf die Tabelle.